Es geht um die Sicherheit

ADR – Gefahrgut Beratung

Wer Gefahrgut transportiert, trägt eine besondere Verantwortung – für die eigene Sicherheit, für andere Verkehrsteilnehmer und für die Umwelt.
Unser Angebot stellt ausschließlich eine beratende Leistung dar. Es handelt sich nicht um eine ADR-Schulung, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahme und es erfolgt keine praktische Umsetzung.


Im Rahmen der Beratung informieren wir lediglich über die grundsätzlichen Anforderungen des ADR, erläutern, was darunter zu verstehen ist, und geben allgemeine Hinweise, welche Inhalte eine ADR-Schulung umfasst sowie wo eine entsprechende, offiziell anerkannte Schulung absolviert werden kann. Eine Schulung, Prüfung oder Zertifizierung findet ausdrücklich nicht statt.

Unsere Beratung richtet sich an:

1.

Berufskraftfahrer im Güterverkehr

2.

Logistik- und Speditionsmitarbeiter

3.

Sicherheitsbeauftragte und Disponenten

Gut zu wissen

Alle Infos im Überblick

Gültigkeit der ADR-Bescheinigung

Nach erfolgreichem Abschluss ist die ADR-Bescheinigung 5 Jahre gültig. Eine Auffrischungsschulung muss rechtzeitig vor Ablauf besucht werden, um die Berechtigung zu verlängern.

Prüfung durch die IHK

Die theoretische Abschlussprüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen. Nach Bestehen erhältst Du die offizielle ADR-Bescheinigung, die europaweit anerkannt ist.

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme an einem ADR-Basiskurs ist ein gültiger Führerschein der Klasse B ausreichend. Für Aufbaukurse (z. B. Tank) wird zusätzlich die entsprechende Fahrerlaubnis der Fahrzeugklasse benötigt.

Pflicht für Gefahrguttransporte

Jeder, der gefährliche Güter transportiert – ob in Fässern, Tanks oder Containern – muss eine gültige ADR-Bescheinigung besitzen. Ohne diese drohen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.

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Weitere Angebote

News!

Am Donnerstag den 19.02.2026 sind die Büros in Leonberg und Hirschlanden geschlossen. 

Der Theorieunterricht findet wie gewohnt statt!