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Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung, die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen
Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. 

Wer ab diesem Stichtag einen Lkw- bzw. Bus-Führerschein erwerben möchte (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C /CE oder D/DE), muss zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch die sogenannte Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein nachweisen.

Die „Schlüsselnummer 95“, und somit die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güter- oder Personenverkehr, erhältst Du durch die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation. Diese Schulung umfasst insgesamt 140 Unterrichtseinheiten der theoretischen und praktischen Ausbildung. Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abgeschlossen. Bei dieser Schulung gibt es keine Möglichkeit, die Prüfung in einer Fremdsprache abzulegen.


Nach Erhalt der Bescheinigung (IHK) reichst Du diese bei der Führerscheinstelle ein. Dort wird Dir anschließend die „Kennziffer 95“ in Ihren Führerschein eingetragen.

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