Zwei Räder, mehr Freiheit
B196 – Mit dem Auto-Führerschein Motorrad fahren
Mit dem Zusatz B196 kannst Du als Autofahrer ganz unkompliziert in die Welt des Motorradfahrens starten!
Du brauchst keine neue Prüfung, keine Theorie- oder Praxisprüfung bei der Behörde – nur eine Fahrerschulung in Deiner Fahrschule.
Danach darfst Du Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 15 PS (11 kW) fahren.
Perfekt für den Stadtverkehr oder für alle, die einfach mehr Freiheit auf zwei Rädern genießen möchten.
Der Pluspunkt
Kein Behördengang zur
Prüfung nötig
Mindestalter
25 Jahre
Vorbesitz
Mindestens 5 Jahre
Klasse B
Gut zu wissen
Alle Infos im Überblick
Keine Theorie- oder Praxisprüfung:
Du machst einfach die vorgeschriebene Schulung in der Fahrschule – ganz ohne Prüfungsstress.
Schnell und unkompliziert:
Nach nur vier Theorie- und fünf Praxis-Einheiten bist Du bereit für den Einstieg auf zwei Rädern.
Mehr Mobilität & Freiheit:
Ideal für Pendler und Stadtbewohner – mit dem Roller oder Motorrad schnell und flexibel unterwegs.
Gültig in Deutschland:
Der B196 gilt nur innerhalb Deutschlands – ideal also für Freizeit, Arbeit oder kurze Wege.
Entdecke noch viel mehr!
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