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Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung, die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen
Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. 

Entscheidend ist das Datum des Führerscheinerwerbs. Für Bus seit 10.09.2008, für LKW seit 10.09.2009. Wer ab diesem Stichtag einen LKW- bzw. Bus-Führerschein erwirbt und im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig ist, muss zusätzlich die „beschleunigte Grundqualifikation“ oder die „Grundqualifikation“ erwerben und nachweisen. Das geschieht mit dem FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis). 

Die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güter- oder Personenverkehr, erhältst Du durch z.B. die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation bei uns. Diese Schulung umfasst insgesamt 140 Unterrichtseinheiten in theoretischer und praktischer Ausbildung. Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abgeschlossen.

Bei dieser Schulung gibt es keine Möglichkeit, die Prüfung in einer Fremdsprache abzulegen.

Nach Erhalt der Bescheinigung (IHK) beantragst Du den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis) bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde.

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Am Donnerstag den 19.02.2026 sind die Büros in Leonberg und Hirschlanden geschlossen. 

Der Theorieunterricht findet wie gewohnt statt!