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Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung, die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen
Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss.
Entscheidend ist das Datum des Führerscheinerwerbs. Für Bus seit 10.09.2008, für LKW seit 10.09.2009. Wer ab diesem Stichtag einen LKW- bzw. Bus-Führerschein erwirbt und im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig ist, muss zusätzlich die „beschleunigte Grundqualifikation“ oder die „Grundqualifikation“ erwerben und nachweisen. Das geschieht mit dem FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis).
Die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güter- oder Personenverkehr, erhältst Du durch z.B. die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation bei uns. Diese Schulung umfasst insgesamt 140 Unterrichtseinheiten in theoretischer und praktischer Ausbildung. Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abgeschlossen.
Bei dieser Schulung gibt es keine Möglichkeit, die Prüfung in einer Fremdsprache abzulegen.
Nach Erhalt der Bescheinigung (IHK) beantragst Du den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis) bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde.
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Termine & Standorte
Termine
- Samstag, 20.09.2025
Standort
- Max-Eyth-Straße 16, 71254 Ditzingen
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Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung, die jeder Kraftfahrer erwerben muss.
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Als Berufskraftfahrer trägst Du täglich Verantwortung – für Dein Fahrzeug, Deine Ladung und andere Verkehrsteilnehmer.
Förderung
Ob Führerschein oder sonstige Lehrgänge, potenziell ist eine Förderung verschiedenster Maßnahmen möglich.
TQ 1
Das staatlich geförderte Weiterbildungsangebot für angehende Berufskraftfahrer im Güterverkehr.