Es geht um die Sicherheit
ADR – Gefahrgut Beratung
Wer Gefahrgut transportiert, trägt eine besondere Verantwortung – für die eigene Sicherheit, für andere Verkehrsteilnehmer und für die Umwelt.
Unser Angebot stellt ausschließlich eine beratende Leistung dar. Es handelt sich nicht um eine ADR-Schulung, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahme und es erfolgt keine praktische Umsetzung.
Im Rahmen der Beratung informieren wir lediglich über die grundsätzlichen Anforderungen des ADR, erläutern, was darunter zu verstehen ist, und geben allgemeine Hinweise, welche Inhalte eine ADR-Schulung umfasst sowie wo eine entsprechende, offiziell anerkannte Schulung absolviert werden kann. Eine Schulung, Prüfung oder Zertifizierung findet ausdrücklich nicht statt.
Unsere Beratung richtet sich an:
1.
Berufskraftfahrer im Güterverkehr
2.
Logistik- und Speditionsmitarbeiter
3.
Sicherheitsbeauftragte und Disponenten
Gut zu wissen
Alle Infos im Überblick
Gültigkeit der ADR-Bescheinigung
Nach erfolgreichem Abschluss ist die ADR-Bescheinigung 5 Jahre gültig. Eine Auffrischungsschulung muss rechtzeitig vor Ablauf besucht werden, um die Berechtigung zu verlängern.
Prüfung durch die IHK
Die theoretische Abschlussprüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen. Nach Bestehen erhältst Du die offizielle ADR-Bescheinigung, die europaweit anerkannt ist.
Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme an einem ADR-Basiskurs ist ein gültiger Führerschein der Klasse B ausreichend. Für Aufbaukurse (z. B. Tank) wird zusätzlich die entsprechende Fahrerlaubnis der Fahrzeugklasse benötigt.
Pflicht für Gefahrguttransporte
Jeder, der gefährliche Güter transportiert – ob in Fässern, Tanks oder Containern – muss eine gültige ADR-Bescheinigung besitzen. Ohne diese drohen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.
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Weitere Angebote
Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung, die jeder Kraftfahrer erwerben muss.
BKF Module
Als Berufskraftfahrer trägst Du täglich Verantwortung – für Dein Fahrzeug, Deine Ladung und andere Verkehrsteilnehmer.
Förderung
Ob Führerschein oder sonstige Lehrgänge, potenziell ist eine Förderung verschiedenster Maßnahmen möglich.
TQ 1
Das staatlich geförderte Weiterbildungsangebot für angehende Berufskraftfahrer im Güterverkehr.