Mobilität ist möglich

Handicap-Ausbildung

Mobilität bedeutet nicht nur Freiheit, sondern vor allem Lebensqualität.

Ein wichtiger Bestandsteil ist hierbei die Teilnahme am Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen der unterschiedlichsten Art.

Der Gesetzgeber hat dazu Regeln erlassen. Diese legen fest unter welchen Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Führerschein) erteilt werden kann.

Neben Mindestalter, Ausbildung und bestehen der vorgesehenen Prüfungen werden auch Anforderungen an den Gesundheitszustand gestellt.

Auch mit einer Mobilitätseinschränkung ist es in den meisten Fällen möglich, eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Häufig steht man aber am Anfang vor einem unübersichtlichen Weg durch die Behörden und Institutionen.

 

So läuft unsere Beratung ab:

  1. Kennenlern-Gespräch: Gemeinsam betrachten wir die aktuelle Situation und besprechen den Ablauf einer Ausbildung oder Anpassung.
    Hierbei steht ein besonderes Fahrzeug mit verschiedenen technischen Einrichtungen zur Verfügung. Eine erste Sitzprobe mit einfachen Übungen hilft die Beweglichkeit einzuschätzen. Hier schauen wir auch, ob wir mit unseren Möglichkeiten die Ausbildung durchführen können.
  2. Wir zeigen verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung auf.
  3. Wir helfen bei der Erstellung des Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle.
  4. Wir helfen mit Kontakten bei der Erstellung den Fahreignungsgutachtens.
  5. Sobald die Anforderungen, die an das Fahrzeug gestellt werden und eine mögliche Kostenübernahme oder Beihilfe bewilligt ist, beginnt die Ausbildung.
  6. Die Ausbildung beginnt mit der Theorie. In Absprache legen wir zusammen fest, ob die Theorie mit Theorieprüfung vollständig abgeschlossen wird, oder ob parallel schon mit den Fahrstunden begonnen wird.
  7. Sobald eine gewisse Fahrfähigkeit in der Ausbildung gegeben ist, führen wir mit einem amtlich anerkannten Prüfer eine Fahreignungsprüfung durch. Dies ist noch keine vollständige Prüfung zum Erwerb des Führerscheines, sondern dient der Klärung, ob man mit den vorhandenen Einbauten, das Fahrzeug sicher bedienen kann.
  8. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung führen wir, ebenfalls mit einem Fahrprüfer die abschließende Praxisprüfung durch.
  9. Danach erfolgt die Aushändigung des Führerscheins. Das Ziel ist erreicht. Gerne geben wir auch Unterstützung, wenn es darum geht, einen geeigneten Umbaubetrieb für das eigene Fahrzeug zu finden.
  10. Manchmal muss bei der Auswahl des eigenen Fahrzeuges auf mehrere Besonderheiten geachtet werden. Dies können digitale Assistenzsysteme sein oder auch eine Möglichkeit einen Rollstuhl nach Gebrauch automatisch in das Fahrzeug aufzunehmen.
  11. Hier kann es sinnvoll sein, das eigene Fahrzeug, mit allem Umbauten anzuschaffen, und es für die Dauer der Ausbildung mit den Fahrschulpedalen auszustatten.  Das bedeutet, dass man bereits vom ersten Moment an schon mit dem später eingesetzten Fahrzeug vertraut gemacht wird. Nach Abschluss der Ausbildung werden die Pedale wieder ausgebaut.

Entdecke noch viel mehr!

Weitere Angebote