BKF-Ausbildung - Die beschleunigte Grundqualifikation
Die Grundqualifikation betrifft alle Neueinsteiger deren LKW-Fahrerlaubnis nach dem 10.9.2009 bzw. deren Bus-Fahrerlaubnis nach dem 10.9.2008 ausgestellt wurde.
Eine der drei gesetzlichen Möglichkeiten ist die beschleunigte Grundqualifikation. Sie kann bei uns durch Teilnahme an einem Unterricht über 140 Stunden und einer theoretischen Prüfung bei der IHK erworben werden. (ab 18 Jahren, dann zunächst beschränkt auf FZ bis 7,5t zGM, ab 21 Jahren FZ über 7,5t zGM)
Ablauf:
Theorie: 130 Zeitstunden Theorieunterricht
Praxis: 10 Zeitstunden Praxisunterricht
Abschluss: schriftliche Theorieprüfung bei der IHK
Bei uns im Vollzeitkurs zu erwerben.