Fahrerlaubnis T – das Wichtigste im Überblick
Anmeldung
Mindestalter: 16 Jahre für FZ bis 40 km/h
18 Jahre für FZ bis 60 km/h
Info: Dieser Führerschein wird nicht auf die Probezeit angerechnet.
Sie können sich entweder erstmal unverbindlich informieren oder gerne auch schon anmelden.
Zunächst schließen wir mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag ab. Dieser enthält unsere Geschäftsbedingungen und eine Kostenübersicht. Hier benötigen wir Ihre Unterschrift. Sollten Sie noch nicht volljährig sein, auch die Ihrer Eltern.
Danach erstellen wir den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Diesen müssen Sie beim Rathaus abgeben. Bei der Abgabe müssen Sie folgende Anlagen beilegen:
- Sehtestbescheinigung
- biometrisches Passbild
- Bescheinigung Kurs „Erste Hilfe“
Theorie
Wenn Sie möchten, können Sie sofort mit der Teilnahme an den theoretischen Unterrichten beginnen. Insgesamt nehmen Sie an 18 Unterrichten teil (Bei Erweiterung 12 Unterrichte).
Die Theorie findet immer Montag bis Freitag in der Zeit von 19:00 – 20:30 Uhr statt.
Im Unterricht benötigen Sie das von uns erhaltene Lehrmittelset. Dieses besteht aus:
- Ausbildungskarte, hier wird der Ausbildungsverlauf dokumentiert
- Handbuch, enthält Arbeitsblätter für Theorie und Praxis
- Lernprogramm, zur persönlichen Prüfungsvorbereitung
- Theoriestundenplan
- sowie Verkehrszeichenkarte, Parkscheibe und Informationen
Zur theoretischen Prüfung werden Sie zugelassen, wenn:
- Sie das Mindestalter erreicht haben, frühestens drei Monate vor dem Geburtstag
- der Antrag bei der TÜV Prüfstelle vorliegt
- Sie das Lernprogramm vollständig durchgearbeitet haben
- bei uns erfolgreich am Theorietraining teilgenommen haben
Theorieprüfungen finden Montags beim TÜV in Leonberg statt.
Die Anmeldung und Terminabsprache übernehmen wir für Sie.
Praxis
Sobald Sie die theoretische Prüfung erfolgreich absolviert haben, beginnen Sie mit den praktischen Fahrstunden.
Wir melden uns dann bei Ihnen.
Sie erhalten dann eine Checkliste auf der Sie die Zeiten, an denen Sie Fahrstunden nehmen können, eintragen.
Ausbildungsfahrzeuge
In der Regel führen wir die Fahrausbildung der Klasse T mit unseren Fahrzeugen durch. Der Fuhrpark ist gepflegt, entspricht den Prüfungsvorschriften und ist in Größe und Übersichtlichkeit ideal für die Ausbildung geeignet.
Grundsätzlich ist auch die Verwendung von ihren betriebseigenen Fahrzeugen möglich. Bitte beachten Sie bei dieser Entscheidung jedoch Folgendes:
Die Kostenersparnis ist sehr gering – der organisatorische Aufwand gleichzeitig sehr hoch!
Die Fahrstundenpreise in dieser Ausbildungsklasse entstehen zunächst durch hohe Personalkosten. Für die Praxisausbildung ist eine der höchsten Fahrlehrerqualifikationen notwendig, die LKW-Klasse CE. Das Ausbildungsrisiko für den Fahrlehrer ist hoch: Die Fahrschüler fahren den kompletten Zug oft alleine im Fahrzeug sitzend. Die Eingriffsmöglichkeiten sind nur begrenzt gegeben bei gleichzeitig voller Haftung des Ausbilders.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung unter welchen Bedingungen Sie ihre eigenen Fahrzeuge verwenden können
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in diesem Fall:
- Kosten für die erste Begutachtung der Fahrzeuge auf Prüfungstauglichkeit entstehen
- Bei jeder Fahrstunde Kosten für die Anfahrt des Fahrlehrers zu Ihnen auf das Betriebsgelände entstehen
- Anteilige Kosten für eine von uns abzuschließende zusätzliche Fremdfahrzeugversicherung entstehen
- Auch sollten der Arbeitsaufwand vor jeder Fahrstunde für Sie, die Abwesenheit der Fahrzeuge, sowie die Kraftstoffkosten bedacht werden.
Zunächst die gesetzlichen Vorschriften der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) sowie der Prüfungsrichtlinien für die Fahrerlaubnisprüfung:
Für die Ausbildung und Prüfung eingesetzte Fahrzeuge und Züge müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine mehr als 32 km/h
- Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination mehr als 32 km/h
- Zweileitungsbremsanlage
- Anhänger mit mindestens geschlossener Ladefläche
- Länge des Anhängers bei Verwendung eines Starrdeichselanhängers mindestens 4,5 m
- Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5 m
Weitere organisatorische Bedingungen und Vorschriften:
- Das Ausbildungsfahrzeug bzw. der komplette Zug muss pünktlich zum Termin bereitgestellt werden
- Der Fuhrpark muss außen gereinigt sein, insbesondere muss die Bereifung frei von Steinen und starken Erdanhaftungen sein
- Das Zugfahrzeug muss innen gereinigt und frei von starken landwirtschaftlichen Gerüchen sein. Die Ausbilder arbeiten in der Regel nach der T-Ausbildung sofort im PKW oder LKW weiter
- Der Fuhrpark muss verkehrssicher zur Verfügung gestellt werden. Mit beschädigten Beleuchtungseinrichtungen, gebrochenen Spiegeln oder Frontscheiben mit Steinschlag darf NICHT ausgebildet werden. Bei Verwendung von Ersatzteilen müssen Originalteile verbaut sein
- Die Sicherheitsausrüstung muss komplett vorhanden sein. Verbandkasten vollständig, DIN-geprüft, sowie Ablaufdatum nicht überschritten
- Es darf kein unzulässiger Ölaustritt vorhanden sein
- Anbaugeräte müssen entfernt sein. Die Fahrzeugbreite darf für Ausbildung und Prüfung maximal 2,55 m betragen
Da die Fahrzeuge während der Ausbildung und Prüfung zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden, gilt zusätzlich:
- Die Versicherung ihrer Fahrzeuge muss informiert werden. Wir benötigen eine schriftliche Bestätigung, dass die Fahrzeuge für Ausbildung und Prüfung versichert sind
- Wenn Sie Steuervergünstigungen für den Einsatz ihrer Fahrzeuge in Anspruch nehmen, müssen Sie diese ggf. für die Dauer von Ausbildung und Prüfung voll versteuern. Bitte klären Sie die Vorgehensweise mit dem Zoll/Finanzamt und lassen uns eine schriftliche Genehmigung dafür zukommen
- Alle Hauptuntersuchungen und ggf. Sicherheitsüberprüfungen müssen gültig sein. Unterlagen wie Zulassungsbescheinigungen müssen mitgeführt werden
- Die jährliche Untersuchung auf Arbeitssicherheit muss durchgeführt sein. Insbesondere muss ein geeigneter und ebenfalls geprüfter Sitz für den begleitenden Ausbilder vorhanden sein
Die aufgeführten Punkte gelten sinngemäß und soweit vorhanden auch für Anhänger. Für Anhänger gilt insbesondere:
- Verbindungselemente müssen verkehrssicher sein. Abnützung an Bolzen und Öse max. 1,5 mm je Bauteil. Kabel, Druckluft- und Hydraulikschläuche müssen sicher und frei von Beschädigungen sein. Sie dürfen nicht z.B. selbst mit Klebeband instand gesetzt sein
- Der Anhänger muss unbeladen sein
- Auch am Anhänger müssen HU, SP und BEV gültig und dokumentiert sein
Sollten Sie sich für den Einsatz von Eigenfahrzeugen entscheiden, benötigen wir einen schriftlichen Vertrag über die Zurverfügungstellung. Sofern Sie nicht selbst Halter der Fahrzeuge sind, z.B. keinen eigenen geeigneten Anhänger haben, gelten alle genannten Bedingungen für den Halter der Fremdfahrzeuge, auch die Vorgaben zu Besteuerung und Versicherung.
Bitte achten Sie darauf, dass es möglichst nicht zu einem Fahrzeugwechsel während der Ausbildung kommt, da sonst die Begutachtung für das Wechselfahrzeug wieder neu durchgeführt werden muss.
Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine Kostenaufstellung für den Einsatz ihrer Fahrzeuge.
Praxis
Die praktische Prüfung besprechen Sie direkt mit Ihrem persönlichen Fahrlehrer. Die Ablegung der Fahrprüfung ist frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.
T – Mein Vorteil: die umfangreichen Inklusivleistungen
Der Grundbetrag für Verwaltung und Theorie beinhaltet
• Keine Begrenzung der Unterrichtsteilnahme. Gerne können Sie Themen wiederholen bis der Lerninhalt „sitzt“. Auch mehrfach!
• Vor jedem Unterricht können Sie beliebig oft am Lerntraining teilnehmen bis Sie sich für die Theorieprüfung sicher fühlen. Hierfür stehen in allen Unterrichtsräumen Notebooks bereit
• Unsere Mitarbeiter/innen stehen vor jedem Unterricht für Fragen und für Organisatorisches zur Verfügung
• Getränke-Service während der Unterrichte
• Inkl. Teilnahme an den regelmäßigen Info-Abenden zu Führerschein und Ausbildung
• Spezialunterricht für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
• Unser besonderes Angebot für Sie: Bei gleichzeitiger Anmeldung für die Klassen T und A1 beträgt der Grundbetrag zusammen nur 628,00 €
Das Lehrmittelset - Maßgeschneidert von uns für Sie
• Optimal auf Ihre Ausbildung in Theorie und Praxis abgestimmt
• Inklusive umfangreichem Lehrbuch T
• Inklusive Broschüre Abfahrtskontrolle
• Inklusive Lernsoftware, läuft auf dem PC, Notebook, Tablet und Smartphone
• Während der Unterrichte wird Ihr Lehrmittelset durch Arbeitsblätter weiter ergänzt
• Alles ordentlich verpackt in unserer Lernbox
Die Unterweisung am Fahrzeug - 1 Übungsstunde zu 45 min.
• Die gesamte Unterweisung am Fahrzeug wird zuvor in der Theorie ausführlich besprochen
• Am Fahrzeug erhalten Sie zunächst eine Grundeinweisung in die vorhandene Technik
• Danach werden alle Prüfungsaufgaben anhand von Checklisten abgearbeitet
• Sie können uns jederzeit ansprechen, wenn Sie sich noch nicht sicher fühlen
Die Praxis - Übungsstunden
• Besonders ausgebildete Fahrlehrer stehen zur Verfügung
• Werkstattgepflegtes, voll automatisiertes Zugfahrzeug steht für Sie bereit
• Ein werkstattgepflegter Anhänger steht zur Verfügung
• Alle Fahrzeuge entsprechen den Prüfungsvorschriften und sind in Größe und Ausstattung optimal für die Ausbildung geeignet
• Für die Verwendung von eigenen Fahrzeugen lesen Sie bitte unsere Information zur Fahrerlaubnis T sowie die Information Kostengegenüberstellung Fahrschul-Fuhrpark/eigener Fuhrpark
Die Vorstellung zur theoretischen Prüfung
• Wir kümmern uns um Sie. Am Prüfungstag sind alle Formalitäten durch uns geregelt worden, alles ist optimal vorbereitet.
• Sie können sich ausschließlich auf die Bearbeitung der Prüfungsfragen konzentrieren.
Die Vorstellung zur praktischen Prüfung
• Auch hier übernehmen wir alle Formalitäten für Sie. Terminvereinbarung, Absprache mit dem Fahrlehrer – alles wird durch uns geregelt
• Ihr persönlicher Fahrlehrer betreut Sie während der gesamten Prüfungsphase
Bitte beachten! Grundlegende Informationen:
• Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine, auf unseren Erfahrungswerten basierende, unverbindliche Information über die Gesamtkosten
• Aufgrund der Unterschiede in den persönlichen Lernfortschritten ist die Vereinbarung eines Festpreises nicht möglich